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Sofortabschreibung für DJI Drohnen: Steuerliche Vorteile optimal nutzen – auch für Drohnen über 800 EUR netto

Sofortabschreibung für DJI Drohnen: Steuerliche Vorteile optimal nutzen – auch für Drohnen über 800 EUR netto

Drohnen sind aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken – sei es in der Landwirtschaft, auf Baustellen oder im Bereich der Tier- und Rettungsdienste. Für Unternehmen, die in moderne Drohnentechnologie investieren, ist es wichtig, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Eine Möglichkeit hierfür bieten wir durch die Sofortabschreibung. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie nicht nur Drohnen unter 800 EUR netto sofort abschreiben können, sondern auch teurere Modelle wie die DJI Mavic 3 Pro durch eine clevere Aufteilung des Rechnungsbetrags.

Was bedeutet Sofortabschreibung?

Die Sofortabschreibung ist eine steuerliche Regelung, bei der Wirtschaftsgüter, die weniger als 800 EUR netto kosten, direkt im Jahr des Kaufs vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Das bedeutet, dass der Kaufpreis nicht über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden muss, sondern direkt in voller Höhe geltend gemacht wird. Für Unternehmen ist dies eine attraktive Möglichkeit, um die Liquidität zu schonen und sofort von den Investitionen zu profitieren.

 Sofortabschreibung auch für Drohnen über 800 EUR netto? Ja, das geht!

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, dass ihre Drohnenanschaffungen den Wert von 800 EUR netto überschreiten. Doch in unserem DJI Drohnen Shop bieten wir Ihnen eine besondere Lösung: Auch Drohnen, die über dieser Grenze liegen, können durch eine clevere Aufteilung des Rechnungsbetrags sofort abschreibbar gemacht werden (Sofortaufwand (Betriebsaufwand) & GWG-Sofortaufwand (Geringwertige Wirtschaftsgüter))
Wie funktioniert das? Anstatt den Gesamtpreis auf einer Rechnung auszuweisen, teilen wir den Betrag auf mehrere Einzelposten auf, die jeweils unter 800 EUR netto liegen. Diese Teilbeträge können zum Beispiel auf das Zubehör, Akkus oder andere Bestandteile der Drohne entfallen. Solange jede Teilrechnung die 800-EUR-netto- Grenze nicht überschreitet, können Sie diese Posten sofort abschreiben. 

Ein Beispiel: DJI Mavic 3 Pro

Nehmen wir die DJI Mavic 3 Pro mit DJI RC Fernbedienung die in unserem Shop 2.049,00 EUR brutto (entspricht ca. 1721,85 EUR netto) kostet. Normalerweise müssten Sie diesen Betrag über mehrere Jahre hinweg abschreiben. Mit unserer Methode können wir den Rechnungsbetrag jedoch so aufteilen, dass die Drohne und das Zubehör auf verschiedene Rechnungen aufgeteilt werden:

  • Rechnung für die Drohne selbst: z. B. 800 EUR netto (GWG-Sofortaufwand (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
  • Rechnung für Akku: z. B. 200 EUR netto (Sofortaufwand (Betriebsaufwand))
  • Rechnung für weiteres Zubehör: z. B. 700 EUR netto (GWG-Sofortaufwand (Geringwertige Wirtschaftsgüter))

So können Sie die einzelnen Posten sofort steuerlich absetzen und profitieren von einer vollen Sofortabschreibung, auch wenn der Gesamtwert der Anschaffung deutlich über 800 EUR liegt.

Warum diese Methode für Unternehmen sinnvoll ist

Gerade für Unternehmen, die regelmäßig in neue Technologie investieren, ist die Sofortabschreibung eine hervorragende Möglichkeit, die Liquidität zu verbessern. Anstatt über Jahre hinweg kleine Abschreibungsbeträge zu erhalten, können Sie den vollen Betrag sofort geltend machen und Ihre Steuerlast im Jahr der Anschaffung senken. Das gibt Ihnen mehr finanziellen Spielraum für zukünftige Investitionen.

Fazit: Drohnen clever abschreiben und sofort profitieren

Die Sofortabschreibung bzw. bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, steuerliche Vorteile bei der Anschaffung von DJI Drohnen zu nutzen. Dank unserer flexiblen Rechnungsaufteilung können Sie auch Drohnen wie die DJI Mavic 3 Pro, die über der 800-EUR-netto-Grenze liegen, sofort abschreibbar machen.

Falls Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Dein Drohnen-Shop.de

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberater sind. Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung."

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